1. Veranstalter und Organisator
Mike Jahn – lizardbike
Bernstrasse 30a
3110 Münsingen
Tel: 079 561 83 18
info@lizardbike.ch
2. Anmeldung
Die Anmeldung der Kundin/des Kunden zu einem Angebot von lizardbike gilt als verbindlicher Antrag der Kundin/des Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen lizardbike und der Kundin/des Kunden kommt durch Abgabe der Anmeldebestätigung des Organisators zustande.
3. Bezahlung
Die Bezahlung des gesamten Arrangements hat bis zum auf der Rechnung vermerkten Datum – bei kurzfristiger Buchung sofort – zu erfolgen.
4. Preise
Die Preise gelten pro Person in Schweizer Franken. Die Leistungen von lizardbike sind im jeweiligen Angebot aufgeführt.
5. Annulation durch die Kundin/des Kunden
Annullationen sind bis 60 Tage vor Reisebeginn möglich. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und erlangen Gültigkeit, sobald sie beim Organisator eingetroffen sind. Bei einer Annullation entstehen für die Kundin/den Kunden folgende Kosten:
Bis 60 Tage vor den Angebot pauschal 50 Fr.
59 bis 30 Tage vor dem Angebot 40% des Rechnungsbetrags
29 bis 15 Tage vor dem Angebot 60% des Rechnungsbetrags
14 bis 01 Tage vor dem Angebot 90% des Rechnungsbetrags
Am Tag des Angebots 100% des Rechnungsbetrags
Sollte die Kundin/der Kunde die Tour vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allen Kundinnen/Kunden wird eine Annullationskostenversicherung empfohlen.
6. Annulation durch den Organisator
Haben sich für ein Angebot nicht die in der Ausschreibung angegebene Mindestanzahl an TeilnehmerInnen angemeldet oder liegen andere nicht planbare Umstände (z.B. Naturereignisse) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann lizardbike auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die Kundin/der Kunde hat in einem solchen Fall lediglich Anspruch auf Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Programmänderung
Die Touren finden grundsätzlich gemäss Ausschreibung statt. Der Organisator behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen, wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, kurzfristige Programmänderungen auch während der Tour vorzunehmen, wobei der Organisator bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt bzw. rückerstattet.
8. Versicherung
Die Angebote enthalten keinen Versicherungsschutz. Es wird den Teilnehmenden dringend empfohlen, eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten abzuschliessen.
Die von Gesetz wegen obligatorische Haftpflichtversicherung (schweizerische Velovignette) ist auch auf den Biketouren von lizardbike für alle Teilnehmenden obligatorisch. Die TeilnehmerInnen müssen ihr Eigentum (Bike, Ausrüstung) privat versichern.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
9. Haftung und Schadenersatz
lizardbike bemüht sich um grösstmögliche Sicherheit der Teilnehmenden. Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit der Anmeldung anerkennt die Kundin/der Kunde ausdrücklich diese Gefahren und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber lizardbike.
10. Eigenverantwortung
Mountainbiken ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird deshalb ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden sowie das Einhalten der Verhaltesregeln für MountainbikerInnen vorausgesetzt.
11. Ausrüstung
Bei Biketouren besteht eine Helm- und Handschuhtragepflicht, um sich gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Tourenleiter vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschliessen. Teilnehmende von Biketouren verpflichten sich, die Reise mit einem gut gewarteten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet der Organisator für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Bikes entstehen.
12. Bilder, Homepage
Die während eines Angebotes gemachten Bilder von TeilnehmerInnen können ohne deren Gegenbericht (während dem Anlass) für Dokumentationen und Werbung auf Drucksachen und Internet ohne Rückfrage verwendet werden.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Kundin/dem Kunden und lizardbike unterliegen schweizerischem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Bern.